Das Modul umfasst die Einbeziehung und Vernetzung mit Akteuren, die die Zielgruppe bei der familiengerechten beruflichen Integration unterstützen, z. B. die Arbeitsverwaltung, Migrantenorganisationen, Jugendamt oder Unternehmen. Neben der Beschreibung der einzelnen Partnerschaften zeigt die Beispielbox exemplarisch anhand der Kooperation mit der Arbeitsverwaltung, wie das Modul umgesetzt werden kann.
Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse zum Programm „Stark im Beruf“ haben deutlich gemacht, dass es für eine umfassende Unterstützung der Teilnehmerinnen gute Netzwerke mit starken Partnern braucht. Die Zusammenarbeit zwischen „Stark im Beruf“-Kontaktstellen und Kooperationspartnern ist demnach ein wesentlicher Faktor für den Programmerfolg. Dabei bilden die „Stark im Beruf“-Kontaktstellen oft den Mittelpunkt von Netzwerken mit Akteuren, die sich ebenfalls für die Erwerbsförderung von Frauen einsetzen. Vor allem drei Kooperationspartner stehen für den besonderen Erfolg ihrer Arbeit: die Arbeitsverwaltung, Arbeitgeber und Partner im Sozialraum.
Zusätzlich zu der Darstellung auf der Internetseite, können Sie das Instrument "Zusammenarbeit mit Partnern" als Datei (PDF, 1,24 MB, barrierefrei) herunterladen.
Strategische Partnerschaften
Bei der strategischen Partnerschaft stehen die Akquise der Teilnehmerinnen und das gemeinsame Fallmanagement im Fokus der Zusammenarbeit. Hier sind die Akteure der Arbeitsverwaltung wie die Agenturen für Arbeit sowie Jobcenter wichtige Partner. Im Programm „Stark im Beruf“ hat jede Kontaktstelle eine Kooperationsvereinbarung mit der Arbeitsverwaltung vor Ort getroffen. In regelmäßigen Abstimmungstreffen sowie gemeinsamen Fördergesprächen zu einzelnen Programmteilnehmerinnen wird eng zusammengearbeitet. Die Kontaktstellen profitieren unter anderem von der Unterstützung bei der Teilnehmerinnenakquise durch Jobcenter und Agenturen für Arbeit und die Arbeitsverwaltung von einer intensiven Betreuung der Teilnehmerinnen durch die zielgruppenorientierten Angebote der Kontaktstellen. Während die Kontaktstellen durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Teilnehmerinnen deren Bedarfe und Potenziale gut kennenlernen, kann die Arbeitsverwaltung auf der anderen Seite dazu beraten, welche Weiterbildungs- oder Fördermöglichkeiten mit Mitteln der Arbeitsverwaltung realistisch umgesetzt werden können.
Relevante Partner
- Agenturen für Arbeit
- Jobcenter
Bedarfsorientierte Ergänzung eigener Angebote
Viele Kontaktstellen setzen Angebote wie Coachings oder Beratungen zu bestimmten Themen selbst um. Fehlen Ressourcen oder Kompetenzen in bestimmten Bereichen, können Kooperationspartner Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote bedarfsorientiert ergänzen. Sie sind somit wichtige Partner für eine umfassende Unterstützung der Teilnehmerinnen. Dazu zählen beispielsweise Sprachkursträger oder auch Anerkennungsberatungsstellen.
Relevante Partner
- Sprachkursträger
- Anerkennungsberatungsstellen
- Beratungsstellen zu Migration/Integration
- Einrichtungen der Flüchtlingshilfe
Spezifische Unterstützung/Finanzierung
Für spezifische Unterstützungs- bzw. Beratungsbedarfe, beispielsweise rund um das Thema Kindertagesbetreuung (zum Beispiel zu Zuschüssen, Rechtsanspruch, Betreuungsplatz etc.) und Schule, kann mit Jugendämtern sowie Kindertageseinrichtungen und Schulen ein punktueller, bedarfsorientierter Austausch hilfreich sein.
Relevante Partner
- Jugendämter
- Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen
- Schulen
Vermittlungspartnerschaften
Um Teilnehmerinnen erfolgreich in eine Ausbildung, Praktika oder auch in Arbeit zu vermitteln, hat sich die gezielte Ansprache von Unternehmen und Betrieben durch die „Stark im Beruf“-Kontaktstellen bewährt. Dabei können beide Seiten von einer guten Zusammenarbeit profitieren. Arbeitgeber profitieren von Vermittlungspartnerschaften beispielsweise durch potenzielle Arbeitnehmerinnen oder Auszubildende, die durch die Kontaktstellen akquiriert werden, und die Kontaktstellen können ihren Teilnehmerinnen Schnuppertage, Praktika und ggf. auch eine feste Anstellung vermitteln.
Relevante Partner
- Qualifizierungsagenturen
- Unternehmen/Betriebe
- Industrie- und Handelskammer in der Region
- Wirtschaftsförderung
Beispielbox Gestaltung Modul „Starke Partnerschaften zur familiengerechten beruflichen Integration“
Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung als Kooperationspartner
In enger Zusammenarbeit kann das Fallmanagement einer Teilnehmerin gemeinsam durch Jobcenter und Maßnahmenträger gestaltet werden.
Zeitumfang und Dauer: über die gesamte Maßnahmendauer
Geteiltes Fallmanagement mit der Arbeitsverwaltung:
Zum Maßnahmenbeginn:
- Einzelfallbezogener Informationsaustausch und Abstimmung der Maßnahmengestaltung zwischen Trägereinrichtung und Jobcenter.
Während der Maßnahmendurchführung:
- Regelmäßige bedarfsorientierte (mindestens monatliche) Einzelfallkommunikation zwischen Träger und Jobcenter. Zusätzlich regelmäßige (quartalsweise) strategische Abstimmungen u. a. zur Maßnahmendurchführung, Sicherstellung des Maßnahmenerfolgs; regelmäßige Weitergabe von Teilnehmerlisten durch die Trägereinrichtung an das Jobcenter.
Zum Abschluss der Maßnahme:
- Einzelfallbezogenes Reflexionsgespräch über Durchführungsqualität und Zielerreichung zwischen Jobcenter und Träger; individueller Abschlussbericht des Trägers an das Jobcenter zum Stand der Teilnehmerin und den Entwicklungsschritten in der Maßnahme und Empfehlungen für weitere Schritte für das Jobcenter (Fehlzeitenanalyse sowie Abbruch- und Verbleibsanalyse).
Aufgaben und Zuständigkeiten:
Jobcenter:
- Benennung einer Ansprechperson für strategische Fragen (Vorschlag: Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt) und für einzelfallbezogene Fragen (zuständige Fallmanagerin bzw. zuständiger Fallmanager)
- Akquise und Auswahl der Teilnehmerinnen
- Finanzierung der Maßnahme
- Bei Bedarf: Entscheidung über mitgeteilte Anpassungsbedarfe bei der Maßnahmendurchführung
Trägereinrichtung:
- Benennung einer Ansprechperson gegenüber dem Jobcenter für strategische Fragen (Maßnahmenleitung) und einzelfallbezogene Fragen (zuständige Betreuungsperson der Teilnehmerin)
- Ansprache der Zielgruppe und Akquise von Teilnehmerinnen (Förderentscheidung erfolgt durch Jobcenter)
- Inhaltliche und organisatorische Maßnahmendurchführung (inkl. strategischer Abstimmungstreffen mit Ansprechperson im Jobcenter)
- Einholen relevanter Informationen und Abstimmung des individuellen Aktionsplans mit zuständiger/zuständigem Fallmanagerin bzw. Fallmanager
- Regelmäßige Berichterstattung über die Teilnahme sowie die Entwicklung der geförderten Teilnehmerinnen und die Sicherstellung des Maßnahmenerfolgs
- Mitteilung und Abstimmung von evtl. Anpassungen bei der Maßnahmendurchführung
- Verfassen eines individuellen Abschlussberichts jeder Teilnehmerin für das Jobcenter